Winterdienst

Wenn der Winter kommt, kommt damit unter Umständen auch die Räum- und Streupflicht auf Sie zu. Das heißt, Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Unfällen. Das gilt für Hausbesitzer, Betreiber von Gewerbegebäuden und in bestimmten Fällen auch für Mieter. Insbesondere Fußwege, Ein- und Zufahrten und die angrenzenden Bürgersteige müssen vom Schnee freigeschaufelt werden. Vor allem in den frühen Morgenstunden kann das schnell zur Last fallen. Erfreulicherweise gibt es professionelle Winterdienste, die Ihnen die Arbeit abnehmen und auch zu ungünstigen Zeiten für Sie einspringen. Wir erklären, was Sie beim eigenen Winterdienst beachten müssen und wie Ihnen der Profi weiterhelfen kann. Ihre Pflicht beim Winterdienst ist es, die öffentlichen Straßen und Gehwege auf Ihrem Grundstück verkehrssicher zu machen, sprich dafür zu sorgen, dass Passanten darauf nicht ausrutschen und sich verletzen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie für die Unfallfolgen zivilrechtlich belangt werden und müssen den Geschädigten entschädigen. Einige private Haftpflichtversicherungen kommen jedoch bei Schäden an Dritte für den Schadenswert auf. Für den Vermieter kann im Schadensfall die Haus- oder Gebäudeversicherung einspringen. Natürlich sollen durch den Winterdienst Unfälle vermieden werden. Eis und Schnee sind rutschig, Passanten rutschen aus, fallen hin und verletzen sich. Das soll durch den Winterdienst und das Streuen von Salz, Granulat oder Sand verhindert werden, um somit auch gesetzliche Folgen für die Grundstückseigner zu vermeiden. Doch ein Winterdienst im öffentlichen Raum hat auch rein volkswirtschaftliche Gründe. Denn wenn die Straßen vereist und von Schnee verstopft sind, fließt der Verkehr nicht mehr und es entsteht auch wirtschaftlicher Schaden. Daher müssen auch öffentliche Räume konsequent geräumt und gestreut werden, wobei Kreuzungen und Gefahrstellen Priorität haben.